Norm: AO §30 Abs1AO §31 Abs1AO §67
Rechtssatz: Ob die Erfüllung des Ausgleichs „voraussichtlich" nicht möglich sein wird, erfordert eine Wahrscheinlichkeitsabwägung, die wie jede Prognose mit Unsicherheiten behaftet ist und einen gewissen Bewertungsspielraum eröffnet. Zur Beurteilung dieser Frage ist der Bericht des Ausgleichsverwalters wesentliche Grundlage, weil sich dieser über die wirtschaftliche Lage und die bisherige Geschäftsführung des ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 9. 3. 1984 erhobenen Klage begehrte Franz S*****, die „W*****“ Gesellschaft m.b.H. schuldig zu erkennen, die Erklärung abzugeben, der Ausfolgung des bei Rechtsanwalt Dr. O***** als Betriebskostenpauschale einer Wohnungseigentümerin erliegenden Geldbetrages von 21.048 S an den Kläger zuzustimmen. Die Klage samt Ladung zur Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 27. 3. 1984 wurde der beklagten Gesellschaft am 14. 3. 1984 durch postamtliche Hinterlegung... mehr lesen...
Norm: AO allgAO §67AO §68
Rechtssatz: Das Ausgleichsverfahren steht im Unterschied zum Konkursverfahren unter gesetzlichem Zeitdruck (§§ 67, 68 AO). Die Auslegung ausgleichsrechtlicher Bestimmungen hat daher unter dem Gesichtspunkt der Verfahrenskonzentration zu erfolgen. Entscheidungstexte 8 Ob 562/84 Entscheidungstext OGH 07.06.1984 8 Ob 562/84 Veröff: SZ 57/107 = RdW 1985... mehr lesen...