Die betreibenden Gläubiger Arthur G und Rudolf P beantragten auf Grund des Anmeldungsverzeichnisses des HG Wien, Sa 15/70, beim Titelgericht Fahrnisexekution gegen die Ausgleichsschuldnerin zur Hereinbringung der Forderungen von S 4072.- und S 4057.-. Das Erstgericht wies beide Exekutionsanträge ab. Der bei der Tagsatzung am 10. 6. 1970 angenommene Ausgleich hatte nämlich folgenden wesentlichen Inhalt: Die Ausgleichsschuldnerin bezahlt an die nicht bevorrechteten Gläubiger 40%, zahl... mehr lesen...
Norm: AO §49 Abs2
Rechtssatz: Unvollständigkeiten in den Angaben über die wesentlichen Bestimmungen des Ausgleichs sind für die Wirkung des Bestätigungsbeschlusses unbeachtlich. Entscheidungstexte 3 Ob 15/72 Entscheidungstext OGH 10.02.1972 3 Ob 15/72 Veröff: SZ 45/16 = EvBl 1972/261 S 494 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: AO §49 Abs2
Rechtssatz: Der Bestätigungsbeschluß kann den Ausgleich nicht bloß hinsichtlich der Verwertungsvollmacht und der Liquidation des gesamten Vermögens des Ausgleichsschuldners bestätigen oder versagen. Entscheidungstexte 3 Ob 15/72 Entscheidungstext OGH 10.02.1972 3 Ob 15/72 Veröff: SZ 45/16 = EvBl 1972/261 S 494 ... mehr lesen...
Norm: AO §49 Abs2AO §50AO §63KO §174 Abs2
Rechtssatz: Da § 50 AO die öffentliche Bekanntmachung nicht vorsieht, beginnt die Frist zur Bekämpfung des Versagungsbeschlusses erst mit der individuellen Zustellung. Entscheidungstexte 5 Ob 110/63 Entscheidungstext OGH 11.04.1963 5 Ob 110/63 Mehrheitsbeschluß; Veröff: EvBl 1963/326 S 439 8 O... mehr lesen...