Im Ausgleichsverfahren Sa 11/71 des LG K gegen den Kläger meldete die Beklagte, seine geschiedene Frau, zunächst eine Forderung von 536.267.45 S an. Der Kläger bestritt in der Erklärung vom 23. April 1971 gemäß § 31a Abs. 2 AO, die der Ausgleichsverwalter vor der ersten Ausgleichstagsatzung mit seinem Bericht gemäß § 31 Abs. 4 AO vorlegte, diese Forderung zur Gänze. In der erstreckten Ausgleichstagsatzung vom 21. Juni 1971 schränkte auf Grund einer zwischen den Parteienvertretern getr... mehr lesen...
Norm: AO §31a Abs2AO §38 Abs4
Rechtssatz: Die in § 38 Abs 4 AO normierte Bindung des Schuldners an seine gemäß § 31a Abs 2 AO abgegebene Erklärung hat die Unzulässigkeit ihres Widerrufs zur Folge. Entscheidungstexte 7 Ob 80/74 Entscheidungstext OGH 29.08.1974 7 Ob 80/74 Veröff: SZ 47/91 = EvBl 1975/53 S 103 European Case Law I... mehr lesen...