Norm: RAO §34 Abs4RAO aF §34 Abs4
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 34 Abs 4 RAO verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art 2 StGG, Art 7 B-VG), da es sachlich gerechtfertigt ist, durch Gesetz Vorsorge zu treffen, daß sich ein Angehöriger einer Standesorganisation der Ahndung eines Disziplinarvergehens nicht dadurch entzieht, daß er vor Abschluß des Disziplinarverfahrens sein sofortiges Ausscheiden aus der Kammerzugehörigkeit begehrt. ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 allgDSt 1872 §2 ARAO §34 Abs4StPO §197StPO §412
Rechtssatz: Hat die Rechtsanwaltskammer die Verzichtserklärung des Rechtsanwaltes zur Kenntnis genommen und ihn in der Rechtsanwaltsliste gelöscht, untersteht dieser nicht mehr der Disziplinarbehandlung. Anmerkung Bem: Versehentliche Indizierung 10 Bkd 5/10 im Dezember 2010 gelöscht. Entscheidungstexte Bkd 8/74 ... mehr lesen...