Mit Bescheid vom 13. März 1989 stellte die drittmitbeteiligte Gebietskrankenkasse unter anderem fest, daß der Erst- und der Zweitmitbeteiligte auf Grund ihrer Tätigkeit als Gemeindeärzte der Marktgemeinde W (der Beschwerdeführerin) ab dem 1. Jänner 1987 "bis laufend" der Versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 ASVG unterlägen. Begründend führte sie aus, die Vorarlberger Landesregierung habe den Gemeinden einen überarbeiteten Mustervertrag für Gemeindeärzte, der ... mehr lesen...
Index: L94018 Gemeindesanitätsdienst Sprengelärzte Vorarlberg001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs2;ASVG §5 Abs1 Z3 lita;B-VG Art21 Abs1;B-VG Art21 Abs2;GdSanG Vlbg 1971 §2 Abs1;GdSanG Vlbg 1971 §3;VwRallg;
Rechtssatz: Das nach § 2 Abs 1 iVm § 3 Vlbg GdSanG begründete Vertragsverhältnis zwischen der Gd und dem Gemeindearzt ... mehr lesen...