Entscheidungen zu § 47 Abs. 2 RGV

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2020/10/7 W274 2227164-1

Entscheidungsgründe: Mit Reisegebührenrechnung vom 24.01.2018 begehrte der in einem öffentlichen Dienstverhältnis als Justizwachebeamter stehende Beschwerdeführer (BF) „Verrechnung der Tagesgebühren Tarif I“ bezogen auf eine Dienstreise vom 12.01.2018, 06:00 Uhr bis 13.01.2018 8:15 Uhr „zur Bewachung des Strafgefangenen XXXX vom XXXX . Am 07.02.2018 wurden dem BF Reisegebühren in Höhe von Euro 13,20 gemäß § 47 Abs. 2 RGV 1955 iVm § 13 und 17 angewiesen. Mit Schreiben vom 24. Okto... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 07.10.2020

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