Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 AcUrhG §94UrhG §95
Rechtssatz: Für die Klagslegitimation des Urhebers ist die Frage der Staatsbürgerschaft unerheblich, wenn das Werk im Inland erschienen ist. Entscheidungstexte 4 Ob 317/78 Entscheidungstext OGH 07.03.1978 4 Ob 317/78 Veröff: ÖBl 1978,107 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:... mehr lesen...
Norm: UrhG §95UrhG §96
Rechtssatz: Urherberrechtlicher Schutz eines amerikanischen Bürgers. Es muß aber nicht in jedem einzelnen Falle untersucht werden, ob das in Betracht kommende Schutzrecht im gleichen Umfange auch in den USA gewährt wird (Baby Book). Entscheidungstexte 3 Ob 462/54 Entscheidungstext OGH 06.10.1954 3 Ob 462/54 Veröff: SZ 27/249 = EvBl 1954/449 S 653 ... mehr lesen...