Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der österreichischen Wortmarke „5 HTP" und einer gleichlautenden Gemeinschaftsmarke. Beide Marken sind für die Klasse 5 geschützt (ua pharmazeutische Erzeugnisse, Nahrungsmittelergänzung und Vitaminpräparate). Die Klägerin vertreibt darunter Nahrungsergänzungsmittel. Die Erstbeklagte ist Inhaberin der Domain „5htp.at". Sie betreibt unter dieser Domain eine Website, auf der sie ebenfalls Nahrungsergänzungsmittel anbietet. Die Zweitbeklagte ist d... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1. Jänner 1994 Inhaber der nicht protokollierten Einzelfirma Car Care in L*****. Unternehmensgegenstand ist der Vertrieb von Autoglas und Zubehör, Splitt- und Schutzfolien sowie Sonnen- und Wärmeschutzfolien für Kraftfahrzeuge und Objekte. Der Kläger bietet neben dem Vertrieb dieser Produkte auch Reparaturleistungen an. Er ist Inhaber der eingetragenen Wortbildmarke Registernummer 204 447, bestehend aus der Wortfolge „Car Care Autoglas und Zubehör C... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner und Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** Verlagsgesellschaft mbH, *****, vertreten durch Korn Frauenberger Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen die beklagte Partei J*****... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kodek als Vorsitzenden, den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Griß und Dr. Schenk und den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei "Z*****“ *****, vertreten durch Dr. Rudolf Zitta und Dr. Harald Schwendinger, Rechtsanwälte in Salzburg, gegen die beklagten Parteien 1. T*... mehr lesen...