Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Im übrigen ist auf die Richtigkeit der zutreffenden rechtlichen Beurteilung des angefochtenen Urteils hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist noch folgendes auszuführen: Auch wenn man davon ausgeht, daß mit dem zwischen den Beklagten und dem Betriebsrat ausgehandelten Entgelt nicht die - schon aus dem Arbeitsverhältnis geschuldete - Mitwirkung des Per... mehr lesen...
Norm: UrhG §66UrhG §71
Rechtssatz: Mangels einer anderen Vereinbarung wird das bedungene, vom Absatz unabhängige Pauschalhonorar für das Festhalten auf Bildträger oder Schallträger analog § 1170 ABGB mit dem Zeitpunkt fällig, zu dem der Vortrag oder die Aufführung erfolgt, die festgehalten werden soll. Entscheidungstexte 9 ObA 293/88 Entscheidungstext OGH 25.01.1989 9 ObA 293/88 ... mehr lesen...