Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Norm: UrhG §66UrhG §71
Rechtssatz: Mangels einer anderen Vereinbarung wird das bedungene, vom Absatz unabhängige Pauschalhonorar für das Festhalten auf Bildträger oder Schallträger analog § 1170 ABGB mit dem Zeitpunkt fällig, zu dem der Vortrag oder die Aufführung erfolgt, die festgehalten werden soll. Entscheidungstexte 9 ObA 293/88 Entscheidungstext OGH 25.01.1989 9 ObA 293/88 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §1UrhG §66
Rechtssatz: Der Vortrag eines Sprechwerks erfordert eine künstlerische Interpretation, ohne daß es jedoch auf deren künstlerische Gestaltungshöhe ankommt. Veröff: MDR 1981,560 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1980:RS0103578 Dokumentnummer JJR_19801114_AUSL000_0010ZR00073_7800000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIUrhG §66
Rechtssatz: Dem ausübenden Künstler fällt nur dann ein sittenwidriger Rechtsmißbrauch zur Last, wenn er seine Zustimmung zur Verwertung seiner Leistungen ausschließlich in Schädigungsabsicht verweigert. Entscheidungstexte 4 Ob 321/65 Entscheidungstext OGH 20.05.1965 4 Ob 321/65 Veröff: ÖBl 1965,153 ... mehr lesen...