Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Norm: UrhG idF UrhGNov 1996 §62
Rechtssatz: Die durch die UrhGNovelle 1996 (BGBl Nr 151) eingeführte Verlängerung der Schutzfrist auf 70Jahre (§62 UrhG) gilt nach Art VIII Abs 2 UrhGNovelle 1996 auch für Filme, die vor dem 1. 4. 1996 entstanden sind, wenn für sie am 1. 7. 1995 die Schutzfrist nach den bisher geltenden Bestimmungen noch nicht abgelaufen war. Entscheidungstexte 4 Ob 235/02s ... mehr lesen...