Norm: UrhG §61 Abs3
Rechtssatz: Der Urheber, der einem anderen das ausschließliche Verbreitungsrecht eingeräumt hat, ist während des aufrechten Bestehens dieses Werknutzungsrechtes kein "Berechtigter" im Sinne des § 16 Abs 3 UrhG. Entscheidungstexte 9 Os 94/62 Entscheidungstext OGH 15.06.1962 9 Os 94/62 Veröff: ÖBl 1963,13 Europe... mehr lesen...