Die klagende Partei, Österreichischer Rundfunk, beantragt die beklagt Partei zu verurteilen, es sofort zu unterlassen, sie daran zu hindern oder - sei es auch nur durch das Fordern von Geldzahlungen - dabei zu behindern Boxwettkämpfe, welche die beklagte Partei - sei es auch nur im Namen oder Rechnung von I Z - veranstaltet, für Zwecke einer jeweils drei Minuten nicht übersteigenden Berichterstattung über Tagesereignisse im Fernsehfunk a zu senden und/oder b) vorher auf Bildträger auf... mehr lesen...
Das auf § 86 UrhG gestützte Klagebegehren auf Zahlung eines angemessenen Entgelts (ursprünglich 50.000 S, später eingeschränkt auf 20.000 S) begrundet die klagende Partei damit, daß ihr die Werknutzungsrechte an der Lehar-Operette "Der Graf von Luxemburg" zustehen. Diese Operette sei im Sommer 1967 im Rahmen der Operettenwochen in Bad Ischl auf Grund eines mit der klagenden Partei geschlossenen Aufführungsvertrages bühnenmäßig aufgeführt worden. Im August 1967 habe die beklagte Partei... mehr lesen...
Norm: UrhG §49UrhG §52 Abs2
Rechtssatz: Ein Fernsehbericht über die Operettenwochen in Bad Ischl mit Ausschnitten aus Operettenaufführungen ist ein "Funkbericht über Tagesereignisse" im Sinne des § 49 UrhG. Entscheidungstexte 4 Ob 368/69 Entscheidungstext OGH 13.01.1970 4 Ob 368/69 Veröff: SZ 43/5 = EvBl 1970/206 S 349 = ÖBl 1970,132 = GRURInt 1971,411 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §49UrhG §52 Abs2
Rechtssatz: Der 3.Satz des § 49 UrhG stellt Filmberichte und Funkberichte über Tagesereignisse völlig gleich; dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine "live" - Sendung oder um eine auf einem Bildträger oder Schallträger festgehaltene Sendung handelt (hier: Fernsehbericht über Bad Ischl mit Ausschnitten aus dem "Grafen von Luxemburg"). Entscheidungstexte ... mehr lesen...