Entscheidungen zu § 42c Abs. 3 UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2008/8/26 4Ob92/08w

Begründung: Die Klägerin ist selbständige Fotografin und fotografiert unter anderem Kinder in Kindergärten und Horteinrichtungen. Sie hat die aus Beilage ./G ersichtlichen und mit Bild Nr. 1 bis 4 und 6 bezeichnete Portraitfotos von Natascha K***** hergestellt. Das computerunterstützt hergestellte Phantombild Nr. 5 der Beilage ./G stammt nicht von der Klägerin. Die erst- bis viertbeklagten Parteien sind Zeitungsverlage mit Sitz teils in Österreich (Erstbeklagte), teils in Deutschlan... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.08.2008

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