Norm: UrhG §42b Abs2
Rechtssatz: Reprographievergütung ist nur für Geräte zu leisten, die ihrer Art nach zur reprographischen oder nach ähnlichen Verfahren ausgeführten Vervielfältigung bestimmt sind; dies trifft auf Personal-Computer (PC) nicht zu, für sie ist keine Reprographievergütung zu leisten. Entscheidungstexte 4 Ob 225/08d Entscheidungstext OGH 24.02.2009 4 Ob 225/08d Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin (und Widerbeklagte) gehört zu einem weltweit tätigen Elektronikkonzern, sie vertreibt unter anderem Computer, insbesondere Personal Computer (PC) in Österreich. Ihr Kundenkreis umfasst Verbraucher ebenso wie Unternehmen aller Art und öffentliche Stellen. Die Ausstattung der Computer ist unterschiedlich, sodass der Kunde seinen jeweiligen Wünschen und Bedürfnissen entsprechend auswählen kann. Die Beklagten (und Widerkläger) sind Verwertungsgesellsc... mehr lesen...