Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein selbstständiger Pressefotograf, die Beklagte betreibt ein Medienunternehmen. Im Jahr 1994 vereinbarten die Streitteile, dass der Kläger für die Beklagte gegen einen monatlichen Pauschalbetrag von 40.000 S an vier Tagen pro Woche Fotos herstellen werde. Über Eigentums- oder Nutzungsrechte an den Fotos wurde nicht gesprochen. Die vom Kläger wahrzunehmenden Termine wurden später einvernehmlich auf drei Tage pro Woche beschränkt, dies bei einem en... mehr lesen...
Begründung: Nach dem festgestellten Sachverhalt hat Gerhard O***** (dessen Einzelrechtsnachfolgerin die Klägerin infolge einer Unternehmensübergabe ist) 1999 zusammen mit der Kulturmanagerin Eva H***** einen Internetauftritt im Umfang von ca. fünf bis zehn Webseiten, die den als Theater- und Fernsehschauspieler im deutschsprachigen Raum bekannten Beklagten präsentiert, entworfen, realisiert, unter einer aus dem Namen des Beklagten gebildeten Domain ins Netz gestellt und ihm - als ... mehr lesen...