Begründung: Der Rechtsvorgänger der Beklagten war gesetzlicher Erbe der verstorbenen Schriftstellerin Christine L*****. Er übertrug mit einem von der Klägerin verfassten Vertrag - zur Herstellung einer Gesamtausgabe - „sämtliche Urheber- und Werknutzungsrechte am Werk Christine L*****“ an die Klägerin, und zwar sowohl in Bezug auf die Werke, die bereits publiziert waren, als auch für sämtliche unveröffentlichten Werke, Manuskripte und Briefe. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ga... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat als Liedermacher, Komponist und Textautor eine Vielzahl von Musikstücken verfasst und interpretiert. Zwischen den Streitteilen bestand ein mündlicher Verlagsvertrag, der im Zuge einer angestrebten Generalbereinigung des Verhältnisses der Streitteile 1997 im Rahmen eines Gerichtsverfahrens vergleichsweise neu gestaltet wurde. Danach war vereinbart, dass die Beklagte dem Kläger 9 % der Verlagsanteile an den von ihr (damals) gehaltenen Titeln (Kompo... mehr lesen...