Entscheidungsgründe: Die Beklagte produziert und vertreibt Milch und Milchprodukte. Nach einer Fusion im Herbst 1991, an der die Beklagte beteiligt war, wünschte ihr damals für Marketing zuständiger Geschäftsführer einen neuen Marktauftritt der Beklagten. Nachdem eine firmeninterne Ausschreibung zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis geführt hatte, vergab die Beklagte mit Schreiben vom 6. 2. 1992 den Auftrag an den Kläger, der ein Designbüro mit dem Schwerpunkt der Entwicklung von ... mehr lesen...