Norm: EG-RL 2000/31/EG - RL über den elektronischen Geschäftsverkehr 32000L0031 Art3 Abs1EG-RL 2000/31/EG - RL über den elektronischen Geschäftsverkehr 32000L0031 Art5 Abs2 litbEG-RL 2000/31/EG - RL über den elektronischen Geschäftsverkehr 32000L0031 Art5 Abs5EuGVVO 2012 Art7 Nr2UrhG §15 Abs1UrhG §17 Abs1UrhG §18 Abs3UrhG §18aUrhG §59aUrhG §76a
Rechtssatz: Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art 267 AEUV folgende Fragen zur Vora... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Künstlerin hat das Gemälde „Mozart Symphonie No 41“ (Acrylfarbe auf Leinen, 120 x 160 Zentimeter) geschaffen. Sie gestattete der Beklagten, die ein Hotel in Wien betreibt, in deren Hotelräumlichkeiten eine befristete Verkaufsausstellung ihrer Gemälde zu veranstalten. Für jedes verkaufte Gemälde sollte die Beklagte eine Provision erhalten. Die Ausstellung fand vom 25. 6. bis 25. 9. 2007 statt. Während dieser Zeit konnte die Klägerin keines der Gemälde verkau... mehr lesen...
Norm: UrhG §18a
Rechtssatz: Wer unbefugt Sprachwerke, Lichtbilder oder Filmwerke in einen Internetauftritt zum interaktiven Abruf eingliedert, verstößt gegen das Verwertungsrecht des § 18a UrhG. Entscheidungstexte 4 Ob 178/06i Entscheidungstext OGH 21.11.2006 4 Ob 178/06i 4 Ob 111/08i Entscheidungstext OGH 26.08.2008 4 Ob 111/08i ... mehr lesen...
Norm: UrhG §15 Abs1UrhG §18a
Rechtssatz: Durch das Vervielfältigungsrecht soll dem Urheber ein Entgelt für diejenigen Nutzungshandlungen gesichert werden, die darin bestehen, dass ein Werkgenuss durch Vervielfältigungen des Originals erfolgt. Während das Original die Werknutzung nur durch einen relativ beschränkten Personenkreis ermöglicht, tritt durch die Vervielfältigung des Werkes ein Multiplikationseffekt ein, werden doch zusätzliche Werknu... mehr lesen...