Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis vom 26.05.2021, W273 2224073-1/18E, stellte das Bundesverwaltungsgericht eine Verletzung des § 28d Abs. 2 PrR-G fest (Spruchpunkt A) I.) und erkannte gemäß § 26 Abs. 2 PrR-G auf Veröffentlichung dieser Entscheidung (Spruchpunkt A) II.). Der Revisionswerberin wurde mit Spruchpunkt A) II. aufgetragen, Spruchpunkt A) I. des Erkenntnisses in näher festgelegter Form in ihrem Hörfunkprogramm zu veröffentlichen. 2. Mit Schriftsatz vom 22.06.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom XXXX erhob die XXXX (im Folgenden für den Verfahrensgang auch „Beschwerdeführerin“) Beschwerde gegen die XXXX (im Folgenden für den Verfahrensgang auch „Beschwerdegegnerin“) gemäß §§ 25, 28 PrR-G. Die Beschwerdeführerin sei Inhaberin einer rechtskräftigen Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privaten terrestrischen Hörfunk gemäß Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden KommAustria) vom XXXX , XXXX... mehr lesen...