Begründung: Der am 9. 11. 1992 geborene minderjährige Lukas Karim L***** ist nach der Aktenlage das Kind des Ammar C***** und der am 29. 5. 1998 verstorbenen Karin L*****. Der Minderjährige wird von den mütterlichen Großeltern betreut. Er besuchte im Schuljahr 2008/09 die Mittelschule und bezieht eine Waisenpension von 437,52 EUR netto monatlich inklusive anteiliger Sonderzahlungen. Der Vater ist aufgrund eines vor dem Jugendwohlfahrtsträger am 28. 12. 1992 abgeschlossenen Verglei... mehr lesen...