Begründung: Der am 2. 3. 1983 als außerehelicher Sohn des Beklagten geborene Kläger leidet seit seiner Geburt an einem Entwicklungsrückstand. Eine Arbeitstätigkeit ist nur unter speziellen Bedingungen im geschützten Milieu möglich. Der Kläger lebte ab 2003 in Heimen. Zuvor lebte er bei seiner Mutter, die in den letzten fünf Jahren als selbständige Tagesmutter ein monatliches Nettoeinkommen von 500 bis 600 EUR erzielte. Seit seiner Heimunterbringung geht der Kläger keiner Beschäfti... mehr lesen...
Begründung: Der am 22. September 2005 geborene Matteo T***** ist der Sohn von Evelyn T***** und Reinhard H*****. Am 25. 2. 2009 stellte das Kind, vertreten durch den Jugendwohlfahrtsträger, aufgrund des am 5. 7. 2006 vor dem Magistrat der Stadt Villach über einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 160 EUR geschlossenen Vergleich den „Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen gem. §§ 3, 4 Z 1 UVG (erfolglose Exekution)". In der
Begründung: wird unter Hinweis auf die Vollständigkei... mehr lesen...