Begründung: Die seit 7. 1. 1998 bei der Beklagten als Direktionsassistentin beschäftigte Klägerin wurde von dieser mit Schreiben vom 19. 8. 1999 zum 15. 10. 1999 gekündigt. In diesem Zusammenhang wurde der Klägerin auch die Möglichkeit einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses angeboten, was die Klägerin jedoch ablehnte. In weiterer Folge wurde der Klägerin freigestellt, ihr Dienstzeugnis selbst zu verfassen. Im Zusammenhang mit verschiedenen vom Geschäftsführer der B... mehr lesen...