Einer dem Finanzamt gegenüber erstatteten Anzeige der Zollwachabteilung Landeck ist zu entnehmen, dass am 29. November 2001 auf dem "Firmenparkplatz" des Beschwerdeführers im tirolerischen W. ein Kraftfahrzeug der Marke BMW 320d (Fahrzeug 1) angetroffen worden sei, welches am 19. September 2001 in Deutschland zum Verkehr zugelassen worden war. Zulassungsbesitzer sei der in Österreich mit einem Hauptwohnsitz gemeldete Beschwerdeführer. Nach seinen Angaben werde das Fahrzeug auch von Ha... mehr lesen...
Index: E1EE6J32/05 Verbrauchsteuern59/04 EU - EWR
Norm: 11997E023 EG Art23;11997E025 EG Art25;11997E090 EG Art90;62001CJ0387 Weigel VORAB;NoVAG 1991 §6 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0170 E 25. Jänner 2006 RS 1 Stammrechtssatz Unberechtigt ist die Ansicht, die Normverbrauchsabgabe als solche sei gemeinschaftsrechtswidrig, berechtigt ist hingegen das Vorbringen, der in der dem Abgabepflichtigen vorg... mehr lesen...
Anlässlich einer beim Beschwerdeführer durchgeführten Nachschau wurde im November 2000 festgestellt, dass das Kraftfahrzeug Toyota Corolla Baujahr 1999 mit einem Kilometerstand von 11.000 mit einem näher angeführten deutschen Kennzeichen auf den Beschwerdeführer zugelassen ist. Der Beschwerdeführer habe erklärt, dass er das gegenständliche Fahrzeug für die Bewältigung der Strecke Wohnort-Arbeitsstätte benutze. Weiters sei angegeben worden, dass er die deutsche Staatsbürgerschaft sowie... mehr lesen...
Index: E1EE6J32/05 Verbrauchsteuern59/04 EU - EWR
Norm: 11997E023 EG Art23;11997E025 EG Art25;11997E090 EG Art90;62001CJ0387 Weigel VORAB;NoVAG 1991 §6 Abs6;
Rechtssatz: Unberechtigt ist die Ansicht, die Normverbrauchsabgabe als solche sei gemeinschaftsrechtswidrig, berechtigt ist hingegen das Vorbringen, der in der dem Abgabepflichtigen vorgeschriebenen Abgabe enthaltene 20 %ige Zuschlag gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG ve... mehr lesen...