Beachte Verfassungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Gemäß § 46 Abs.1 des Bundesgesetzes über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur, BGBlNr I 169/2002, zuletzt geändert durch BGBlNr I 66/2003 (im Folgenden: MMHmG), ist die beabsichtigte Aufnahme einer freiberuflichen Ausübung des Heilmasseurberufes der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden, wobei ein Qualifikationsnachweis, der zur Berufsausübung berechtigt; eine Strafregiste... mehr lesen...