Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit "Einstweiliger Anordnung" vom 12.12.2014 verfügte die AMA bescheidförmig ein Verbot der Verbringung sämtlicher Tiere vom Betrieb der BF. Grund war die fehlende Kennzeichnung von 15 der 24 vorgefundenen Bisonrinder der BF. 2. Bei einer Nachkontrolle am 11.12.2015 waren 23 von 32 vorgefundenen Rindern nicht gekennzeichnet, weshalb die Betriebssperre nicht aufgehoben werden konnte. 3. Am 18.12.2017 erfolgte eine neuerliche Kontrolle,... mehr lesen...