IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Keplinger über die Beschwerde der AA, vertreten durch BB, Rechtsanwälte in Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 21.05.2019, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach dem Meldegesetz 1991, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 07.08.2019, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben u... mehr lesen...