IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seine Richterin Dr. Reitter über die Beschwerde des M R, L, O, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Braunau vom 11. Oktober 2021, GZ: BHBR/921040003302/21, wegen Übertretung des Meldegesetzes zu Recht: I. Der Beschwerde wird stattgegeben, das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. II. Die beschwerdeführende Partei hat weder... mehr lesen...