Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die zur Mi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die z... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die zur Mi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die zur Mi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die z... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die z... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die z... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die z... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die z... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die zur Mi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die z... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die z... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die zur Mi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die zur Mi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die z... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens dem Antrag des erstmitbeteiligten Bürgermeisters stattgegeben, der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters aufgehoben und der zweitmitbeteiligten Partei aufgetragen, die erforderliche Meldung bei der für ihren nunmehrigen Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde vorzunehmen. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getrof... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die zur Mi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die z... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die zur Mi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die z... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die z... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz des Zweitmitbeteiligten in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz des Zweitmitbeteiligten in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die zur Mitwirkung i... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die z... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die z... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die z... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die z... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die zur Mi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die z... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die z... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die zur Mi... mehr lesen...