I. 1. Nachdem eine diesbezügliche Strafverfügung vom 20. Jänner 1989 durch rechtzeitige Erhebung eines Einspruches des Beschwerdeführers außer Kraft getreten war, erließ die Bundespolizeidirektion Villach nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens unter dem Datum 20. Juli 1989 gegenüber dem Beschwerdeführer ein Straferkenntnis, mit dem dieser einer Übertretung des § 3 Abs. 1 Meldegesetz 1972 schuldig erkannt wurde, weil er "am 29. Dezember 1988 in Villach, X-Gasse n1 Unterkunft gen... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1972 §16 Abs1 idF 1985/427;MeldeG 1972 §3 Abs1 idF 1985/427;MeldeG 1972 §6 Abs1 idF 1985/427;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Verpflichtung der Beh zur Durchführung eines ausreichenden Ermittlungsverfahrens, wenn sie dem Unterkunftnehmer eine nicht fristgerechte Erfüllung der ihn treffenden Meldepflicht anlastet. European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...