Entscheidungsgründe: I. Die im vorliegenden Fall maßgebende Rechtslage stellt sich wie folgt dar: 1. Nach Art14 Abs3 der zwischen dem Bund und den Ländern geschlossenen Vereinbarung gemäß Art15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, BGBl. I 73/2005 (im Folgenden: LKF-Vereinbarung), sind auf der Grundlage des Modells der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung den Trägern öffentlicher Krankenanstalten mit Ausnahme der Pflegeabt... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/06 Krankenanstalten, Kurorte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragASVG §149 Abs3, §338 Abs1KAKuG §6 Abs1 litb, §27bPRIKRAF-G (Privatkrankenanstalten-FinanzierungsfondsG) §1 ff, §19, Anlage 1
Leitsatz: Keine Verletzung durch Anwendung einer rechtswidrigen generellen Normbei Abweisung eines Antrags eines privaten Ambulatoriums aufFeststellung der Eigenschaft als Krankenanstalt iSdPri... mehr lesen...