IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Marzi als Einzelrichter über die Beschwerde des A, in ***, ***, gegen den Bescheid der Bundesministerin Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (nunmehr: Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort) vom 6. Juli 2017, Zl. ***, betreffend Verleihung der Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung „Ingenieur“ nach dem Ingenieurgesetz 2006, zu Recht: 1. Die Beschwerde ... mehr lesen...