Begründung: Die Klägerin hat über Vermittlung des beklagten Immobilienmaklers eine Eigentumswohnung gekauft und nimmt den Beklagten nach Geschäftsabschluss auf Schadenersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten mit dem Vorbringen in Anspruch, der Beklagte habe sie pflichtwidrig nicht darüber aufgeklärt, dass der von den Verkäufern verlangte Preis nicht marktkonform sei und dass sich die Wohnung in schlechtem Zustand befinde. Erst nach Kaufabschluss habe sich herausgestellt,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte oberösterreichische Gemeinde erhielt den Zuschlag für die Landesgartenschau 2007, deren Planung eine Renaturierung der V***** vorsah. Deshalb trat ihr Bauamtsleiter an die Eigentümerin Dipl. Ing. A***** (künftig: Grundeigentümerin) heran, um über den Kauf eines Grundstreifens am linken Ufer der V***** zu verhandeln. Über Ersuchen der Grundeigentümerin sandte er ihr am 1. 6. 2004 die Unterlagen der Beklagten für den Kauf eines ca 520 m² großen Grun... mehr lesen...
Norm: MaklerG §3 Abs1MaklerG §5 Abs3
Rechtssatz: Aus § 3 Abs 1 in Verbindung mit § 5 Abs 3 MaklerG lässt sich ableiten, dass im Fall der zulässigen Doppelbeauftragung anders als im Fall der Einzelbeauftragung die beiden Maklerverträge dahin gehend zu interpretieren sind, dass der Makler zur Wahrung der Interessen der Auftraggeber lediglich im Rahmen des zu erwirkenden Interessenausgleichs verpflichtet ist. Entscheidungstexte... mehr lesen...