Begründung: Die Klägerin, ein in § 29 KSchG genannter Verband, dem die Ansprüche der Marlene L***** und des Dr. Gerhard L***** auf Minderung der Maklerprovision und Schadenersatz abgetreten wurden (§ 55 Abs 4 JN), begehrt von der beklagten Immobilienmaklerin, die den Kauf einer Wohnung vermittelt hat und hiebei unrichtige Informationen über den Vollwärmeschutz und die Beheizbarkeit der Wohnung erteilt hatte, die Bezahlung eines Betrages von insgesamt S 225.793,60 sA. Darin ist ent... mehr lesen...
Norm: KSchG §30b Abs2MaklerG §3
Rechtssatz: Sämtliche von § 3 MaklerG oder von § 30b Abs 2 KSchG erfassten Pflichten sind Sorgfaltsverbindlichkeiten im Sinn der herrschenden Terminologie. Entscheidungstexte 5 Ob 43/02p Entscheidungstext OGH 23.04.2002 5 Ob 43/02p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116639 ... mehr lesen...