Norm: ABGB §892ABGB §895WHG §3 Abs2WHG §7 Abs2
Rechtssatz: Der mehreren Hinterbliebenen zustehende Anspruch auf eine einmalige Geldleistung nach § 7 Abs 1 WHG ist eine Gesamtforderung. Das besondere rechtliche Verhältnis der Berechtigten ergibt sich aus dem Zweck der Leistung, daß ist der Ausgleich für den Hinterbliebenen durch den Tod des Wachebediensteten entgangenen Unterhalt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...