Begründung: Mit dem am 23. 4. 1999 beim Erstgericht eingebrachten und gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft des Hauses *****, gerichteten Antrag begehrte der Antragsteller die Feststellung, dass hinsichtlich dieses Wohnungseigentumshauses keine rechtswirksame Vereinbarung über die Abänderung des Aufteilungsschlüssels gemäß § 19 Abs 1 WEG, insbesondere betreffend den Aufzug, bestehe; hilfsweise dahingehend, dass betreffend die Umbaukosten des Aufzuges keine rechtswirksame Ver... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, an der Wohnungseigentum nach dem WEG 1975 begründet ist, wobei sämtliche Miteigentümer auch Wohnungseigentümer sind. Die Wohnungseigentumsanlage hat die Adresse *****, S***** und *****. Neben den Antragstellern sind auch die aus den Sachbeschlüssen der Vorinstanzen hervorgehenden, von den Vorinstanzen als "Antragsgegner" bezeichneten Personen Miteigentümer. Renate B***** ist sei 1.1.1994... mehr lesen...
Norm: HeizKG §25WEG §13cWEG §17 Abs2WEG §19 Abs3 Z1WEG §26 Abs2 Z2WEG §26 Abs1 Z8
Rechtssatz: Macht der Antragsteller das Minderheitsrecht gemäß § 19 Abs 3 Z 1 WEG geltend (Neufestsetzung des BK - Aufteilungsschlüssels), so haben im über seinen Antrag gemäß § 26 Abs 1 Z 8 WEG durchzuführenden Verfahren außer Streitsachen nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft als solche aufzutreten, sondern gemäß § 26 Abs 2 Z 2 WEG die Miteigentümer, deren I... mehr lesen...