Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Veith, Dr. Höllwerth und Dr. Grohmann als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache des Antragstellers Dipl. Ing. Günther F*****, vertreten durch Dr. Hans Heißl, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die Antragsgegner 1) I***** GmbH, *****, 2) Eigentümergemeinschaft *****, vertreten durch... mehr lesen...
Begründung: Im gegenständlichen Rechtsmittelverfahren ist nach rechtskräftiger Erledigung anderer Begehren nur mehr über den Sachantrag der Antragstellerin zu entscheiden, dem Erstantragsgegner aufzutragen, ordentliche Abrechnungen nach dem Heizkostenabrechnungsgesetz hinsichtlich der Liegenschaft EZ ***** zu legen. An dieser Liegenschaft ist Wohnungseigentum an mehr als 5 Nutzungseinheiten begründet. Der Erstantragsgegner ist seit 1. 5. 1994 Verwalter der Liegenschaft; alle übr... mehr lesen...
Norm: HeizKG §17 Abs1HeizKG §20HeizKG §25 Abs1 Z8WEG 1975 §14 Abs1 Z5WEG 1975 §17 Abs2WEG 2002 §20 Abs3WEG 2002 §34
Rechtssatz: Die in § 17 Abs 1 HeizKG normierte Verpflichtung zur periodischen schriftlichen Abrechnung der Heizkosten trifft nur den Wärmeabgeber. Der nach § 14 Abs 1 Z 5, § 17 Abs 2 WEG bestellte Wohnungseigentumsverwalter scheidet als Adressat des im Verfahren nach § 25 Abs 1 Z 8 HeizKG durchzusetzenden gesetzlichen Rechnungsleg... mehr lesen...