Norm: HeimAufG §7
Rechtssatz: Die Verständigungspflicht nach § 7 Abs 2 HeimAufG besteht auch bei Verabreichung einer Bedarfsmedikation ("Einmal-Medikation"). Entscheidungstexte 7 Ob 87/19y Entscheidungstext OGH 12.06.2019 7 Ob 87/19y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132718 Im RIS se... mehr lesen...
Norm: HeimAufG §7
Rechtssatz: Der Grundsatz, nach dem das Unterlassen einer gesetzmäßigen Verständigung des Bewohnervertreters schon für sich die Unzulässigkeit der freiheitsbeschränkenden Maßnahme bewirkt, ist insoweit einzuschränken, als dies für solche (kurzfristige) Maßnahmen (zum Beispiel „Einmalmedikationen") dann nicht gelten kann, wenn deren Folgen für den betreffenden Bewohner auch im Falle einer unverzüglichen Verständigung des Bewohn... mehr lesen...