Begründung: Der 1938 geborene Bewohner lebt seit 18. 1. 2006 im N*****, einer Einrichtung im Sinne des § 2 Abs 1 HeimAufG. Er leidet an weit fortgeschrittener Demenz (Stadium 3), konkret an Morbus Pick. Dabei handelt es sich um eine neurodegenerative Erkrankung im Stirn- und Schläfenlappen des Gehirns, die durch Verhaltensauffälligkeiten, Persönlichkeitsveränderungen, Sprach- und Gedächtnisleistungsstörungen, vor allem aber den Verlust von Verhaltensregeln gekennzeichnet ist. Der... mehr lesen...