Begründung: Der Patient hatte seit einem Schlaganfall im Jahr 2003 ein chronisches hirnorganisches Psychosyndrom. Aufgrund dieses Schlaganfalls war der Patient zu Hause zurückgezogener. In seiner gewohnten Umgebung fand er sich allerdings gut zurecht. Er lenkte auch in seinem Heimatort noch einen PKW und hatte dabei auf gewohnten Fahrstrecken keinerlei Probleme. Probleme bereiteten dem Patienten allerdings aufgrund des Schlaganfalls samt hirnorganischem Psychosyndrom, wenn er sich... mehr lesen...