B e g r ü n d u n g : Das Erstgericht erklärte, soweit dies für das Revisionsrekursverfahren von Bedeutung ist, das Hindern des Bewohners am Verlassen des Bettes mittels Seitenteilen im Zeitraum vom 18. 2. 2009 bis 6. 5. 2009, das Hindern am Verlassen des Rollstuhls mittels Rollstuhltisch im Zeitraum vom 20. 2. 2009 bis 6. 5. 2009 sowie die Fixierung der beiden oberen Extremitäten mittels Handmanschetten im Zeitraum vom 25. 2. 2009 bis 12. 4. 2009 und am 23. 4. 2009 für unzulässig. ... mehr lesen...
Begründung: Peter S***** (in der Folge: Bewohner) lebte bis zu seinem Tod am 30. 1. 2008 in einem Altenheim, einer Einrichtung iSd § 2 Abs 1 HeimAufG. Peter S***** (in der Folge: Bewohner) lebte bis zu seinem Tod am 30. 1. 2008 in einem Altenheim, einer Einrichtung iSd Paragraph 2, Absatz eins, HeimAufG. Über Antrag der Bewohnervertreterin verkündete das Erstgericht in der am 12. 12. 2007 abgehaltenen Tagsatzung, in welcher auch die Erstanhörung durchgeführt wurde, nach Einholun... mehr lesen...
Norm: HeimAufG §15 Abs3HeimAufG §16 Abs2
Rechtssatz: Ein Rekurs des Leiters der Einrichtung gegen eine Entscheidung, die eine freiheitsbeschränkende Maßnahme für unzulässig erklärt, ist nur zulässig, wenn das Rechtsmittel (in Anlehnung an die Vorbildbestimmung des § 28 iVm § 26 UbG) in der mündlichen Verhandlung angemeldet wurde. Entscheidungstexte 8 Ob 46/08k Entscheidungstext OGH 16... mehr lesen...
Begründung: Der 1938 geborene Bewohner lebt seit 18. 1. 2006 im N*****, einer Einrichtung im Sinne des § 2 Abs 1 HeimAufG. Er leidet an weit fortgeschrittener Demenz (Stadium 3), konkret an Morbus Pick. Dabei handelt es sich um eine neurodegenerative Erkrankung im Stirn- und Schläfenlappen des Gehirns, die durch Verhaltensauffälligkeiten, Persönlichkeitsveränderungen, Sprach- und Gedächtnisleistungsstörungen, vor allem aber den Verlust von Verhaltensregeln gekennzeichnet ist. Der... mehr lesen...
Norm: HeimAufG §16 Abs2UbG §28 Abs2UbG §29a
Rechtssatz: Die 7-tägige Rechtsmittelfrist des § 16 Abs 2 HeimAufG gilt auch im Revisionsrekursverfahren. Entscheidungstexte 9 Ob 103/06x Entscheidungstext OGH 18.10.2006 9 Ob 103/06x 7 Ob 152/11w Entscheidungstext OGH 07.09.2011 7 Ob 152/11w 7 Ob 1... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Heimaufenthaltssache des Reinhard S*****, über den Revisionsrekurs des Heimleiters Dr. Michael S*****, vertreten durch Dr. Rudolf Kathrein, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen den Beschluss des Landesgerichts Innsbruck als Rekurs... mehr lesen...