Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, Außenstelle Innsbruck, vom 20.01.2020, XXXX , wurde der Antragsteller von der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX , gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen aus dem Fachgebiet für Psychiatrie und Neurologie bestellt und ihm, nach entsprechender Untersuchung, die Beantwortung von Fragen in einem Gutachten aufgetragen. Das Gutachten war schriftlich zu erstatten. I.2. I... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2019, XXXX , wurde der Antragsteller von der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache XXXX , gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen aus dem Fachgebiet für Psychiatrie und Neurologie bestellt und ihm, nach entsprechender Untersuchung, die Beantwortung von Fragen in einem Gutachten aufgetragen. Das Gutachten war schriftlich zu erstatten. I.2. In Folge langte am 02.03.2020... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, Außenstelle Innsbruck, vom 20.02.2020, XXXX , wurde der Antragsteller von der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX , gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen aus dem Fachgebiet für Psychiatrie bestellt und ihm, nach entsprechender Untersuchung, die Beantwortung von Fragen in einem Gutachten aufgetragen. Das Gutachten war schriftlich zu erstatten. I.2. In Folge langte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 17.01.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 25.03.2019 um 09:00 Uhr an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 17.01.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 25.03.2019 um 12:00 Uhr an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 17.01.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 27.03.2019 um 09:00 Uhr an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 17.01.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 27.03.2019 um 12:00 Uhr an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.01.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 02.04.2019 um 12:00 Uhr an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 13.02.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 04.04.2019 um 09:00 Uhr an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 13.02.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 04.04.2019 um 11:00 Uhr an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust un... mehr lesen...