Index: Verwaltungsverfahren - AVG14/02 Gerichtsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3BAO §108 Abs4 implizitGOG §89
Rechtssatz: Eine Frist ist nur dann gewahrt, wenn das Schriftstück so rechtzeitig in den Postkasten geworfen wird, daß es noch den Postaufgabevermerk mit dem Datum des letzten Tages der Frist erhält (Hinweis E 11.9.1963, 633/63 VwSlg 608... mehr lesen...