Begründung: Mit Schreiben vom 19.November 1989 stellte der Beschwerdeführer beim Bezirksgericht Bad Ischl den Antrag auf Überprüfung aller Exekutionsakten, in denen Ing. Friederike K*** als Sachverständige beigezogen war, weil der begründete Verdacht bestehe, diese sei als Lebensgefährtin eines beim Bezirksgericht Bad Ischl tätigen Rechtspflegers nur "pro forma als Sachverständige bestellt worden" und habe "ihre Honorare" zu Unrecht und ohne Leistung bezogen. Zugleich verlangte de... mehr lesen...