Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Vorstehers des Bezirksgerichtes XXXX (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) wurde sämtlichen Mitarbeitern der Rechtsanwaltskanzlei XXXX der Zugang zum Bezirksgericht ausschließlich nach Passieren der Sicherheitsschleuse zur Personenkontrolle gestattet und ausgesprochen, dass sämtliche für eine Tonaufnahme geeigneten Gegenstände (inklusive Mobiltelefone) abzunehmen und bei der Sic... mehr lesen...