Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) beantragte mit dem mit 30.05.2018 datierten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Genossenschaftwohnung. Von der bP wurde darin angegeben, Mieter in dieser Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 628,12 an den Vermieter zu bezahlen. 2. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heerespersonalamtes (belangte Behörde) wurde nach e... mehr lesen...