IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Pichler über die Beschwerde des Herrn N. T., vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 03.11.2016, Zl. 271521-2016, betreffend Verweigerung der Vermehrung der Anzahl der Kraftfahrzeuge, in der öffentlichen mündlichen Verhandlung am 07.03.2017 zu Recht erkannt: I. Gemäß § 28 Abs. 1 und 2 VwGVG wird der Beschwerde keine Folge gegeben und der bekämpfte Besche... mehr lesen...