Begründung: Die am 18. 9. 1995 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 6. 3. 2000 zu 4 C 100/99y aus dem gemäß § 61 Abs 3 EheG festgestellten Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Das Urteil wurde der Antragstellerin am 7. 3. 2000 zugestellt. Die Berufung des Antragsgegners richtete sich ausschließlich gegen den Ausspruch des Scheidungsurteils, dass ihn das Alleinverschulden treffe. Die Antragstellerin erhob kein Rechtsmittel und beantragte i... mehr lesen...