Anläßlich des Scheidungsprozesses schlossen die Streitteile einen Vergleich, worin sich der Ehemann verpflichtete, seiner Frau im Falle der Scheidung einen wertgesicherten Unterhalt von 2000 S monatlich und einen gleich hohen Unterhalt für das gemeinsame Kind Christian zu bezahlen und für die Krankenversicherung der beiden Sorge zu tragen. Die Ehe wurde darauf am 31. Juli 1964 geschieden. Die geschiedene Gattin beantragt nunmehr die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, womit ihr... mehr lesen...
Norm: EheG §70EO §378 ff A
Rechtssatz: Die Sicherung von Unterhaltsansprüchen kann mit Klage nach § 70 EheG oder durch einstweilige Verfügung nach der EO erfolgen. Entscheidungstexte 3 Ob 128/66 Entscheidungstext OGH 03.11.1966 3 Ob 128/66 EvBl 1967/89 S 98 = SZ 39/185 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: EheG §70
Rechtssatz: Die Klage nach § 70 EheG auf Sicherheitsleistung ist keine Rechtsgestaltungsklage, sondern enthält ein Leistungsbegehren; die Leistung muß nicht in Geld bestehen. Entscheidungstexte 3 Ob 128/66 Entscheidungstext OGH 03.11.1966 3 Ob 128/66 Veröff: SZ 39/185 = EvBl 1967/89 S 98 European Case Law Identifi... mehr lesen...