Begründung: Georg (geboren am 2. 5. 1990) und Paul (geboren am 14. 6. 1992) F***** entstammen der Ehe des Andreas F***** und der Ulrike W*****, die mit Urteil des Bezirksgerichts Graz vom 16. 11. 2005 aus dem Alleinverschulden des Vaters rechtskräftig geschieden wurde. Die Familie lebte bis zum Auszug des Vaters im April 2005 in einer 149 m² großen Wohnung, die sich in einem im Alleineigentum des Vaters stehenden Mehrparteienhaus in Graz befindet. Während die Mutter und Paul in der ... mehr lesen...